2. September 2022
Politik

Heizkostenzuschuss wird ausgezahlt

Etwa 15.000 Haushalte in Hamburg sind berechtigt, einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu erhalten. Diese Haushalte wurden in den vergangenen Wochen per Post darüber informiert. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses an die berechtigten Haushalte erfolgt in den kommenden Tagen.

Heizkostenzuschuss

15.000 Haushalte in Hamburg haben Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. // Foto: Riccardo Annandale on Unsplash

Die Bundesregierung hat mit dem Entlastungspakete den Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Die Zuschußhöhe ist im Heizkostenzuschussgesetz geregelt. Das Gesetz trat am 1. Juni diesen Jahres in Kraft. Mit dem Heizkostenzuschussgesetz erhalten Haushalte, die von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, für die Heizperiode 2021/2022 eine Einmalzahlung. Die Einmalzahlung staffelt sich beim Wohngeld nach der Haushaltsgröße. So erhalten 1-Personen-Haushalte einmalig 270 Euro, 2-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jede weitere Person kommen jeweils 70 Euro hinzu.

Heizkostenzuschuss soll besonders Geringverdiener unterstützen

Insbesondere Mieterinnen und Mieter mit einem kleinen Einkommen will der Staat mit dem Zuschuss entlasten. Geringverdiener profitieren allerdings nur von dieser Leistung, wenn sie Wohngeld beantragt und bezogen haben. Die Stadt hat die 15.000 berechtigten Hamburger Haushalte in den vergangenen Wochen über ihren Anspruch informiert. Mögliche Hürden bei der Beantragung und Durchsetzung möchte der Bund im nächsten Jahr verringern. Hierzu sagt Hamburgs Wohnsenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Angesichts weiter steigender Energiekosten befürworte ich ausdrücklich die von der Bundesregierung für Anfang nächsten Jahres angekündigte große Wohngeldreform, mit der Haushalte mit einem niedrigen Einkommen gezielt weiter unterstützt und die Wohngeldberechtigung deutlich ausgeweitet werden soll.“

Entlastungspaket und Doppelzahlung

Aus dem Entlastungspaket II des Bundes gehen in den kommenden Tagen einmalig 300 Euro an alle Arbeitnehmer in Deutschland. Der Betrag ist zu versteuern. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Auch Wohngeldempfänger erhalten diesen Betrag, wenn sie zugleich Arbeitnehmer sind.

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