28. März 2022
Politik

Maskenpflicht an Schulen bleibt vorerst

Hamburg bleibt vorsichtig und lockert nur langsam – auch an Schulen, wo Test- und Maskenpflicht erstmal bestehen bleiben.

Symbol Maskenpflicht

Nur vorsichtige Lockerungen: Masken, Tests und Luftfilter bleiben an Hamburger Schulen im Einsatz. // Foto: ©Mika Baumeister on Unsplash

„So viel Normalität wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig“, sagt Schulsenator Ties Rabe zu den Lockerungen der Corona-Regeln. Die Sicherheitsmaßnahmen an den Hamburger Schulen bleiben größtenteils auch nach dem 4. April bestehen – drei Tests pro Woche, Luftfilter und Maskenpflicht. Gelockert wird nur vorsichtig.

Maskenpflicht bleibt – aber gelockert

Hamburg bleibt im Vergleich mit den anderen Ländern vorsichtig, auch an den Schulen. Dementsprechend gelten die meisten Regeln auch an den Schulen noch weiterhin. So bleibt auch die Maskenpflicht in allen Schulgebäuden bestehen. Eine Lockerung gibt es aber ab dem 4. April: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und schulisches Personal können die Maske am Arbeitsplatz im Unterricht abnehmen.

Die neue Maskenregelung ist vergleichbar mit der Regelung in den Restaurants: Wer seinen Platz einnimmt, darf die Maske abnehmen. Wer umherläuft, muss die Maske dagegen aufsetzen. Ein Zwang zum Abnehmen der Maske besteht nicht: Wer die Masken aus Sicherheitsgründen weiterhin tragen möchte, darf das selbstverständlich tun.

Auch Tests und Luftfilter bleiben

Die Maskenpflicht ist nicht die einzige Regelung, die an den Schulen bleibt. Dreimal pro Woche sollen sich alle Schülerinnen und Schüler im April weiter testen. Um auf Nummer sicher zu gehen, hat die Hamburger Schulbehörde so viele Schnelltests bestellt, dass sich damit theoretisch alle Schulbeteiligten bis zu den Sommerferien wöchentlich testen können.

Ebenso soll alle 20 Minuten gelüftet werden. Und auch die mobilen Luftfiltergeräte bleiben im Einsatz. Hamburg hat fast alle 12.500 Klassen- und Unterrichtsräume an den staatlichen Schulen mit diesen Geräten ausgestattet und ist damit das einzige Bundesland mit einer flächendeckenden Ausstattung.

Lockerungen für Veranstaltungen

„Schule ist ein Ort des lebendigen Miteinanders und keine Lernfabrik. Musik-, Theater-, Sport- und Kulturveranstaltungen sind für das soziale Miteinander und die Bildung sehr wichtig. Ich freue mich, dass wir in den Schulen ab dem 4. April die gleichen Regeln wie im Bereich der Kultur- und Freizeitveranstaltungen einführen können“, sagt Ties Rabe.

Das heißt, wer singt, musiziert, Theater spielt oder sonst irgendetwas darbietet, darf seine Maske abnehmen. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer gilt hingegen weiterhin die Maskenpflicht. Sie müssen allerdings keinen Impf- oder Testnachweis mehr erbringen.

Bürgerschaft muss Maskenpflicht noch zustimmen

Die neue Maskenregelung steht noch unter Vorbehalt. Die Hamburgische Bürgerschaft muss am kommenden Mittwoch noch zustimmen. Denn aufgrund des veränderten Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung fehlt ab dem 4. April die rechtliche Grundlage für die Maskenpflicht in Schulen und vielen weiteren Lebensbereichen. Deswegen läuft die Maskenpflicht in vielen Bundesländern aus.

Der Hamburger Senat hat sich für einen vorsichtigeren Kurs entschieden. „Die neue Regeln sind ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Normalität und Sicherheit. Ich bitte alle Schulgemeinschaften, weiterhin sorgfältig und vorsichtig zu sein und sich an die Regeln zu halten“, sagt der Schulsenator.

Alle geltenden Corona-Maßnahmen finden Sie hier.

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