Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat zwei Bebauungspläne für Othmarschen vorgestellt. Der Bebauungsplan Othmarschen 43 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Grundschule und einer weiterführenden Schule am Schwengelkamp schaffen. Zur Planung gehört auch die Klärung aller Fragen zur Verkehrsanbindung. Der Bebauungsplan Othmarschen 47 dient dazu, Planrecht für Dauerkleingärten zu schaffen. Er soll außerdem die vorhandene öffentliche Grünfläche im Bereich Holmbrook sichern. Bürgerinnen und Bürger können zu beiden Vorhaben bis zum 8. Mai dieses Jahres Stellung nehmen.
Hier können Sie die Entwürfe einsehen
Die Entwürfe der Bebauungspläne sowie Gutachten und umweltrelevante Stellungnahmen werden vom 8. April bis einschließlich 8. Mai unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. In diesem Portal sind nicht nur die Pläne einzusehen, auch Stellungnahmen können dort direkt eingegeben werden.
Alle relevanten Unterlagen werden im genannten Zeitraum in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen öffentlich ausgelegt. Interessierte finden die Unterlagen hier:
Behörde für Stadtentwicklung
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
im Auslegungsraum E.01.274 neben dem Stadtmodell
Die Öffnungszeiten des Auslegungsraums sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Bei Bedarf stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Landesplanung und Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 040 – 42840 2262 zur Verfügung.
So können Sie ihre Meinung zu den Plänen äußern
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Unterlagen digital oder vor Ort in der Behörde einzusehen, und können sich bis zum 8. Mai mit Stellungnahmen beteiligen. Stellungnahmen sollen vorzugsweise im Online-Dienst „Bauleitplanung“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per E-Mail an LP3@bsw.hamburg.de oder schriftlich per Post an die oben genannte Dienststelle oder zur Niederschrift abgegeben werden.