Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) erweitert am 28. März 2022 das Bewohnerparkgebiet Ottensen. Die Einführung der Bewohnerparkzonen Altonaer Kinderkrankenhaus und Röhrigstraße soll der schwierigen Parksituation im Gebiet abhelfen. Bewohnerinnen und Bewohner können seit dem 11. Februar 2022 Bewohnerparkausweise für ihre Parkzone beantragen.
Zwei neuen Bewohnerparkzonen
Besonders tagsüber ist die Parksituation in Ottensen angespannt. Das bestätigte nun auch eine Untersuchung durch den LBV, wie auch die Bewertung der beteiligten Behörden. Parksuchverkehr und Falschparkende sorgen zudem für eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden. Die zulässigen Größen der Bewohnerparkzonen sind durch die Straßenverkehrsordnung auf 1.000 Meter pro Seitenlänge begrenzt. Demzufolge müssen in Ottensen die zwei neuen Bewohnerparkzonen eingeführt werden, um damit das gesamte Gebiet abzudecken.
Mehr Sicherheit für alle
Martin Bill, Staatsrat für Verkehr und Mobilitätswende meint hierzu: „Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist die Parkplatzsuche sehr schwer. Das Bewohnerparken erleichtert ihnen die Parkplatzsuche. Die Einführung der beiden zusätzlichen Bewohnerparkzonen wirkt dem starken Parkdruck entgegen, verringert den Parksuchverkehr und erhöht zudem die Verkehrssicherheit – insbesondere für Radfahrende, zu Fuß Gehende und auch Kinder auf dem Schulweg.“
Bewohnerparkausweise gibt es auch online
Seit dem 11. Februar 2022 können Bewohnerinnen und Bewohner für ihre Parkzone einen Bewohnerparkausweis online oder auch direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Mit diesem Ausweis sind sie vom Zahlen der Parkgebühr und der Höchstparkdauer in ihrer Parkzone ausgenommen. Das Parken bleibt auch für Nicht-Bewohnende gegen Gebühr möglich. Zusätzlich kann man für Besucher entsprechende Besucherausweise beantragen. Diese sollen drei Euro pro Tag kosten.
Ab 28. März 2022 Parkscheinpflicht
Allgemein gilt in diesen Bewohnerparkgebieten ab dem 28. März 2022 eine Parkscheinpflicht. Die Parkkosten pro Stunde liegen dann bei drei Euro. Die Höchstparkdauer liegt bei drei Stunden. Im Friesenweg, der Bülowstraße, Teilen der Grünebergstraße sowie Bleickenallee besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu erhalten. Der Tagestarif wird auf 10,00 Euro gedeckelt. Die Bewirtschaftungszeit gilt werktags zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen die öffentlichen Parkmöglichkeiten allen gebührenfrei zur Verfügung.
Weitere Regelungen für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung. Die Ausnahmegenehmigung kann online auf der Internetseite vom LBV beantragt werden.