12. Januar 2023
Verkehr

freiRaum Ottensen – Spielgeräte statt Parkplätze?

Das Bezirksamt Altona möchte Teile Ottensen verkehrsberuhigen. Hierfür sollen auch Parkplätze weichen. Hiergegen wurden Eilanträge von Betroffenen eingereicht. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt zu den Anträgen entschieden.

freiRaum Ottensen – In der Großen Brunnenstraße sollen Parplätze weichen und Platz für Spielgeräte und Sitzbänke machen.

freiRaum Ottensen – In der Großen Brunnenstraße sollen Parplätze weichen und Platz für Spielgeräte und Sitzbänke machen. // Foto: Bezirksamt Altona

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat zwei Eilanträge von Anwohnenden und Gewerbetreibenden der Großen Brunnenstraße abgelehnt. Die Antragsteller wollten die Zufahrt für PKWs und einige Parkplätze erhalten. Laut Verwaltungsgericht sind die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung rechtmäßig. Der betroffene Teilabschnitt gehört zum Verkehrsprojekt freiRaum Ottensen.

Hintergründe zur freiRaum Ottensen und dem Teilabschnitt

In der Großen Brunnenstraße wird zwischen den Hausnummern 62 und 70 die Verkehrsfläche künftig dem Fuß- und Radverkehr gewidmet. Die bisherigen öffentlichen Pkw-Parkplätze entfallen. Alle privaten Stellplätze in dem Bereich (Hausnummern 70, 72, 74) bleiben weiterhin von Norden kommend mit dem Auto erreichbar. Darüber hinaus wurde ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Durch den Wegfall der Parkplätze will der Bezirk mehr Raum für andere Nutzungen schaffen. So sind für die Fläche neben Radabstellanlagen auch Pflanzkästen, Sitzgelegenheiten sowie Kinderspielflächen vorgesehen. Die „gewonnene“ Fläche soll besonders für die Nachbarschaft als Bewegungs- und Aufenthaltsfläche dienen, so das Bezirksamt Altona.

„Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben“

Zum Gerichtsbeschluss sagt Altonas Bezirksamtsleiterin Dr. Stefanie von Berg: „Mit ‚freiRaum Ottensen‘ wollen wir die Mobilitätswende aktiv gestalten. Die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestärkt uns in unserem Handeln. Nachdem wir unsere Hausaufgaben gemacht haben, ist unser Vorhaben nicht nur formal korrekt – die Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist auch in der Sache richtig. Der Beschluss gibt uns wichtige rechtliche Hinweise für weitere Maßnahmen, die wir im Rahmen des Projekts umsetzen wollen. Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben und motiviert weitermachen können.“

Im Oktober 2022 hatte das Verwaltungsgericht eine kürzlich eingerichtete Durchfahrtsbeschränkung beanstandet. Der Grund hierfür waren formale Fehler. Nach der Aufhebung durfte der Kfz-Verkehr den Teilbereich der Großen Brunnenstraße befahren. Das Bezirksamt Altona hat daraufhin nachgearbeitet und schließlich vom Gericht Recht bekommen. Das Gericht hat dabei „die vom Bezirksamt Altona bezweckten zahlreichen Verbesserungen des Stadtteils und der Aufenthaltsqualität“ als vorrangig gegenüber privaten Interessen einzelner Anwohnenden oder Gewerbetreibender anerkannt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg ist auf dem Justiz-Portal der Hamburger Justiz unter nachfolgendem Link abrufbar:https://justiz.hamburg.de/contentblob/16797288/84690bc4a9800b61910a1b2e095df4f1/data/15-e-4495-22-beschluss-vom-21-12-2022.pdf

So geht es in den Großen Brunnenstraße weiter

Das Bezirksamt Altona stellt nun zeitnah die Durchfahrtsbeschränkung in dem Teilbereich der Großen Brunnenstraße wieder her. Dazu werden die entfernten Poller wieder installiert und die abgedeckten Verkehrsschilder erneut sichtbar gemacht. Für Februar sind im verkehrsberuhigten Bereich einige Arbeiten geplant. Altersgerechte Sitzbänke, ein Spielgerät sowie die ausstehenden Markierungsarbeiten werden angebracht.

 

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