11. Januar 2024
Wedel

Schnee und Eis auf Wedeler Straßen

Auch die Stadt Wedel hat der Winter fest im Griff. Die Bevölkerung der Rolandstadt hat viele Fragen zur Wegesicherheit. Die Verwaltung hat daher nun Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Winterliches Wetter sorgt nicht nur für schöne Eisskulpturen, wie hier am Ernst Barlach Haus, sondern auch für vereiste Straßen. // Foto: Stadt Wedel/Kamin - Keyword Eis Winter Glätte Wedel

Winterliches Wetter sorgt nicht nur für schöne Eisskulpturen, wie hier am Ernst Barlach Haus, sondern auch für vereiste Straßen. // Foto: Stadt Wedel/Kamin

Das winterliche Wetter mit frostigen Temperaturen, Schnee und Eis schlägt sich auch im Verkehrsnetz der Stadt Wedel nieder. Aktuell erreichen zahlreiche Fragen zu dem Thema die Stadt Wedel. Die Stadt hat nun die wichtigsten Antworten zusammengefasst.

In der Stadt Wedel werden einige Straßen von Schnee und Eis freigehalten, während andere unberührt bleiben. Der Grund dafür liegt in den begrenzten Kapazitäten des städtischen Bauhofs. Es sei schlicht nicht möglich, sämtliche Straßen im Stadtgebiet zu räumen, so eine Mitteilung aus dem Rathaus. Stattdessen erfolgt eine Priorisierung zugunsten verkehrswichtiger Straßen. Eine allgemeine Räumpflicht für alle Straßen seitens der Stadt bestehe nicht, so die Verwaltung.

Welche Straßen werden geräumt und wer zahlt dafür?

Welche Straßen genau von Eis und Schnee geräumt werden, ist klar definiert: Alle Straßen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Landes- und Bundesstraße sowie weitere wichtige Verkehrsadern stehen im Fokus des Winterdienstes. Die Liste der geräumten Straßen ist im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Wedel unter W1 einzusehen. Dieses ist unter diesem Link einzusehen. Der Bauhof leistet darüber hinaus zusätzliche Räumungen, sofern es die Kapazitäten erlauben. Fußgängerüberwege und Verbindungen von Bushaltestellen zu Gehwegen werden ebenfalls freigehalten.

Auch bezüglich der Kosten für den Winterdienst gibt es Klarheit: Nur Eigentümer von Grundstücken an Straßen des Straßenverzeichnisses W1, also den geräumten Straßen, werden zur Kasse gebeten. Diese zahlen eine Winterdienstgebühr von 81 Cent pro Frontmeter. Anlieger von Straßen ohne städtischen Winterdienst werden von der Gebühr verschont, obwohl sie von den geräumten Hauptstraßen profitieren.

Klarheit zu den Gebühren

Die Regelungen zur Straßenreinigung und den damit verbundenen Gebühren sind in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (StruGS) der Stadt Wedel verankert. Interessierte finden weitere Informationen zu diesem Thema unter dem entsprechenden Link. Für Eigentümer, die sich fragen, welche Pflichten sie selbst bei Schnee und Eis haben, hat die Stadt Wedel klare Vorgaben unter dem angegebenen Link zusammengefasst.

Aktuelle Verkehrshinweise finden Sie unter diesem Link.

Auch interessant