Der Bebauungsplan für ein Flurstück nahe des Erik-Blumenfeld-Platzes in Blankenese (Blankenese 34) soll geändert werden. Der Grund ist etwas pikant. Hierzu heißt es in einer Mitteilung des Bezirksamts Altona, mit der Änderung sollen „Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in dem Kerngebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ausgeschlossen werden.“ Eine solche Änderung des Bebauungsplans soll noch für zwei weitere Bereiche der Elbvororte anstehen. Betroffen sind das Areal zwischen Probst-Paulsen-Straße, Mühlenberger Weg und Baurs Park (Blankenese 6) in Blankenese sowie in Rissen zwischen Rissener Dorfstraße und Sülldorfer Landstraße (Rissen 39) betroffen. Zuvor berichtet Tag24.de.
Im Bezirk Altona haben sich zuletzt derlei Einrichtungen ausgebreitet. Nun hat der Bezirk beschlossen, dass in vielen Bereichen des Bezirks keine neuen Betriebe dieser Art eröffnen dürfen. Erreichen möchte man dies durch Änderungen im jeweiligen Bebauungsplan.

Zum Hintergrund
Der Bebauungsplan legt zusammen mit dem Flächennutzungsplan die Verwendung von Grundstücken fest. Welche Nutzung möglich ist, hängt davon ab, welche Auflagen erfüllt sind. Sind zum Beispiel Umbauten, die ein bestimmtes Gewerbe benötigt, im Bebauungsplan ausgeschlossen, verhindert das bestimmte betriebliche Nutzungen. Im Fall eines Bordells könnte das etwa ein Sicht- oder Lärmschutz sein. Das Bezirksamt Altona öffnete zur Änderung der Bebauungspläne am 22. Mai ein öffentliches Beteiligungsverfahren. Es läuft noch bis zum 23. Juni. Es ist unter folgendem Link erreichbar:
bauleitplanung.hamburg.de. Sie finden die jeweiligen Beteiligungsverfahren unter den Namen „Blankenese 34“, „Blankenese 6“ und „Rissen 39“.