Das neue Jahr bringt einige rechtliche Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten Neuerungen des Landes Hamburg zusammengefasst: ein Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr, emissionsfreie Taxen und Mietwagen, eine überarbeitete Grundsteuer sowie nächtliche Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen. Auch einige städtische Gebühren ändern sich.
Das Wichtigste auf einen Blick
1. Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr
Hamburg führt als erstes Bundesland ein Verbot für das Mitführen von Messern und Stichwaffen in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen ein. Das Sicherheitspaket der Bundesregierung flankiert dieses Verbot und soll gemeinsam die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr erhöhen. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 150 und 10.000 Euro. Ausnahmen gelten für Personen, die aus beruflichen Gründen Messer mitführen müssen, wie beispielsweise Handwerker oder Köche.
2. Emissionsfreie Taxen und Mietwagen
Gemäß dem neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetz dürfen ab dem 1. Januar 2025 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge als Taxen und Mietwagen neu zugelassen werden. Für Großraumtaxen mit mindestens acht Sitzplätzen sowie für „Rollstuhltaxen“ gilt diese Regelung ab dem 1. Januar 2027.
Grundsteuer und Gebühren
3. Grundsteuerreform
Ab 2025 wird die Grundsteuer in Hamburg nach einem neuen Modell erhoben. Der Hebesatz für Wohngebäude (Grundsteuer A) steigt von 540 auf 975 Prozent, während er für unbebautes, aber baureifes Land auf 8.000 Prozent erhöht wird (Grundsteuer C). Für Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) soll ein Satz von 100 Prozent gelten, anstatt der bisherigen 225 Prozent. Diese Reform möchte insgesamt aufkommensneutral bleiben und soll jährliche Einnahmen von etwa 510 Millionen Euro sichern.
4. Anpassung städtischer Gebühren
Aufgrund gestiegener Kosten durch Tarifabschlüsse und Inflation werden zum 1. Januar 2025 verschiedene städtische Gebühren angepasst. Allerdings bleiben die Parkgebühren, Gebühren für Baugenehmigungen von Wohngebäuden im vereinfachten Verfahren und Sperrmüllgebühren stabil und werden nicht erhöht.
5. Einführung von Tempo-30-Zonen
Um den nächtlichen Verkehrslärm zu reduzieren, führt Hamburg auf 41 überwiegend mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h ein. Diese Maßnahme soll den Lärmschutz für Anwohner verbessern und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr umgesetzt.