15. Dezember 2022
Allgemein

So darf zur Silvester geknallt werden

Das Bezirksamt Altona informiert über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Silvester. Dabei betont das Amt Verbote und Auflagen zu den beliebten Krachern der Kategorie 2.

Knaller der Kategorie 2 – Silvester

Knaller der Kategorie 2 // Foto: Bild von Markus Distelrath auf Pixabay

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (früher Klasse II) gelten als Kleinfeuerwerke. Zu ihnen gehören auch sogenannte Batterien. Einmal angezündet, feuern diese nach und nach aus mehreren Hülsen. Die Kleinfeuerwerke gelten als „gering gefährlich“. Beim Kauf und der Anwendung gelten trotzdem besondere Auflagen. Darauf macht das Bezirksamt Altona nun aufmerksam. Die Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur zu Silvester abgebrannt werden. Für ganz Hamburg gilt die Erlaubnis nur zum Jahreswechsel zwischen 18 Uhr bis 1Uhr.

Das sollten Sie an Silvester beachten

In der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen dürfen Feuerwerkskörper nur mit genügend Abstand abgebrannt werden. Dabei ist auch die Windrichtung zu beachten. Es gilt ein Mindestabstand von 50 Metern, bei Raketen sogar von 200 Metern.

Das Abbrennen der Kracher in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Diese Regelung bundesweit.

Geldbußen bis 50.000 Euro

Der Verkauf von Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren ist in Deutschland untersagt. Minderjährige dürfen das Kleinfeuerwerk auch nicht zünden. Das Bezirksamt betont, dass das Abbrennen von Notsignalen sowie das Verschießen von Leucht- und Signalmunition aus einer Schreckschuss-, Signal- oder Reizstoffwaffe nur in Notsituationen erlaubt ist. Als „Silvesterknallerei“ ist es verboten. Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 50.000 Euro möglich.

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