Dazu SRH-Geschäftsführer Prof. Dr. Rüdiger Siechau sagt hierzu: „Wir freuen uns über das entgegengebrachte Interesse, denn auch für die Stadtreinigung Hamburg (SRH) sind die Verkehrs behindernd abgestellten E-Scooter und E-Bikes eine große Herausforderung im Alltag.“ E-Scooter und E-Bikes, die im Weg stehen oder liegen, würden die Stadtreinigung täglich bei ihren Aufgaben beeinträchtigen, fügt Siechau hinzu.
SRH versetzt E-Scooter und E-Bikes
Bei der Beseitigung der Blockaden und Sturzgefahren gibt es besondere Regeln. Die Mitarbeitenden der SRH versetzen die E-Scooter am Fundort um maximal 20 Meter, E-Bikes um maximal fünf Meter. Sollte in diesem Bereich kein geeigneter Standort zu finden sein, positioniert die SRH die E-Scooter und E-Bikes im 20- bzw. 5-Meterradius. Oberstes Gebot ist hierbei eine möglichst geringe Verkehrsbehinderung. Die SRH dokumentiert außerdem detailliert die Situation vor Ort mit Fotos und versendet eine Meldung an die jeweiligen Verleih-Firmen, damit diese das Fahrzeug umgehend entfernen.
Für diese Tätigkeiten setzt die SRH im Pilotversuch wochentags zwei Teams mit jeweils zwei Mitarbeitenden ein. Vorab festgelegte Hotspots werden so gezielt regelmäßig bedient. Weitere 13 Teams, die montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und sonnabends von 6 bis 12 Uhr für die Beseitigung von gemeldeten Verschmutzungen tätig sind, stellen im Rahmen ihrer Regelleistung ebenfalls die falsch abgestellten E-Scooter und E-Bikes ordnungsgemäß auf.
Die Stadtreinigung handelt dabei im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und mit Unterstützung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).