Damit die immer größer werdenden Containerschiffe Platz auf der Elbe haben, ist eine Elbvertiefung unausweichlich. Anwohner in Övelgönne und Blankenese klagten jedoch dagegen. Nun gab das Bundesverwaltungsgericht der Planfeststellungsbehörde Recht. Es darf ausgebaut werden.
Zahlreiche Immobilienbesitzer in den Elbvororten klagten gegen die zuständige Planfeststellungsbehörde, mit der Begründung, dass die Ausbauarbeiten der Flussvertiefung zu Ufer- und Hangabbrüchen, Lärmbelästigungen und Flutrisiken führen könnten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun in einem Urteil, dass die Behörde korrekt gearbeitet habe und wies die Klagen somit ab. Dies wurde zudem von Gutachtern bestätigt, die von den Klägern im Wesentlichen nicht angezweifelt wurden.
Elbvertiefung: Auch Standort des neuen Leuchtturms ist rechtens
Neben den Auswirkungen der Elbvertiefung wurde auch über die Rechtmäßigkeit des neuen Leuchtturm-Standorts entschieden. Danach soll für das benachbarte Grundstück am Südufer vom Leuchtturm keine bedrängende Wirkung ausgehen. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem umgebenden hohen Baumbewuchs und dem ausreichenden Abstand zum benachbarten Gebäude.