8. März 2017
Elbvororte

Osterfeuer in Blankenese: Das ist 2017 erlaubt!

Nachdem wegen starken Winden und Funkenflug manche Osterfeuer in Blankenese im vergangenen Jahr verboten oder gar gelöscht wurden, wird sich in diesem Jahr einiges ändern

Osterfeuer 2014 am Knüll in Blankenese (Foto: ACHAZ REUSS)

Osterfeuer 2014 // Foto: Achaz Reuss

Nachdem wegen starken Winden und Funkenflug manche Osterfeuer in Blankenese im vergangenen Jahr verboten oder gar gelöscht wurden, wird sich in diesem Jahr einiges ändern. Ein Überblick. 

Es ist eine jahrzehntelange Tradition: die Osterfeuer in Blankenese. Doch seit vergangenem Jahr scheint nichts mehr so zu sein, wie es einmal war. Nachdem 2016 bereits fast 20.000 Menschen das Ufer von Blankenese erreichten, wurde aufziehender Sturm und damit der einhergehende Funkenflug zum Verhängnis für den Osterfeuer-Wettbewerb. Der teilweise Abbruch war die Folge.

Osterfeuer in Blankenese: Nicht alles erlaubt, was brennt

Viereck, Knüll, Osten und Mühlenberg, das sind die Namen der vier großen taditionellen Osterfeuer. Jedes Jahr ziehen sie viele Einheimische und Touristen ans Ufer. Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen wird es in diesem Jahr allerdings Veränderungen geben. Immerhin handelt es sich dabei um einen Kompromiss und nicht um eine Komplettabsage, die ebenfalls im Gespräch war. Danach dürfen die Osterfeuer nur noch fünf Meter hoch gestapelt sein und acht Meter Durchmesser haben. Außerdem seien Brandbeschleuniger verboten. Bei Südwind würden die Osterfeuer sogar abgebrochen, da Funkenflug die mit Reet bedeckten Häuser in Gefahr bringen könnte.

Die Osterfeuer finden planmäßig am 15. April direkt am Blankeneser Elbufer statt.

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