Hamburg gehört zu den Bundesländern, die eher zögerlich Corona-Schutzmaßnahmen einstellten oder zurückfuhren. Erst gestern meldete der Senat, dass die Corona-Eindämmungsverordnung mit wenigen Anpassungen bis zum 31. Januar 2023 verlängert wird. Bereits heute gibt Hamburgs Regierung bekannt, die Infektionslage erlaube auch in Hamburg, die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die bestehenden Isolationspflichten zum 1. Februar aufzuheben. Heute gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt, dass die Maskenpflicht zum 2. Februar auch im Fernverkehr endet.
Anpassungen beim „Freitesten“
Die derzeitige Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bleibt bis zum 31. Januar 2023 in Kraft. Die zweiwöchige Verlängerung erfolgt, weil die Gültigkeit der bisherigen Verordnung bis zum 14. Januar befristet war.
Bis Monatsende gelten ein paar angepasste Regeln. Änderungen gibt es hier beim sogenannten „Freitesten“ von medizinischem Personal im Gesundheitswesen. Künftig können sich die Mitarbeitenden nach Ablauf der fünftägigen Isolation vor Wiederaufnahme der Arbeit auch mittels Schnelltest bei ihrem Arbeitgeber freitesten. Hierfür müssen sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Dies bedeutet eine Erleichterung, denn bisher war das Freitesten nur mittels PCR-Test oder Schnelltest in einer Teststelle möglich.
Ab Februar setzt auch Hamburg auf Eigenverantwortung
Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer betont, Hamburg habe eine „sehr hohe Impfquote“. Hinzu komme ein großer Immunschutz der Bevölkerung. Darüber hinaus gingen die Infektionszahlen seit Weihnachten zurück. Die Senatorin führt weiter aus: „Vor diesem Hintergrund können wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Monatsende aufheben. Wir setzen dann auf die Eigenverantwortlichkeit der Hamburgerinnen und Hamburger. Jede und jeder kann für sich entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist. Zudem gilt nicht nur für Infektionen mit dem Corona-Virus: Wer krank ist, bleibt zu Hause.“
Nachdem auch Schleswig-Holstein auf die Maskenpflicht im Nahverkehr verzichtet hatte, wuchs der Druck auf Hamburg, nachzuziehen. Aufgrund der verschiedenen Regeln in den Bundesländern kommt es aktuell noch zu kuriosen Verhältnissen. So gilt bei einer S-Bahn-Fahrt von Rissen nach Wedel eine Maskenpflicht bis zur Landesgrenze. In Niedersachsen endet die Maskenpflicht im Nahverkehr zeitgleich mit dem Wegfall im Fernverkehr am 2. Februar.