Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Diesel-Fahrverbote können unter bestimmten Umständen legitim sein. Vorreiter soll nach Ansicht des rot-grünen Senats Hamburg sein.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag, sind Fahrverbote für Diesel-Autos grundsätzlich zulässig. Gleichzeitig soll eine Umsetzung der Fahrverbote „verhältnismäßig“ sein. So soll es keine bundesweite, flächendeckende Regelung geben, sondern nur punktuelle Fahrverbote. Etwa dort, wo die Stickoxidbelastung am höchsten ist. Nun muss die Politik reagieren und tut es offenbar zuerst in Hamburg.
Diesel-Fahrverbote: Umweltsenator Kerstan kündigt erste Maßnahmen in Hamburg an
Geht es nach Umweltsenator Uwe Kerstan (Grüne), wird Hamburg bundesweit die ersten Fahrverbote für Diesel-Motoren innerhalb der nächsten Wochen umsetzen. Konkret seien zwei Straßenabschnitte in Altona-Nord betroffen. So gehe es um jeweils einen Straßenabschnitt der Max-Brauer-Allee sowie der Stresemannstraße. Die Verbotsschilder würden nun bestellt und in wenigen Wochen aufgestellt werden. Kontrollen werden nur stichprobenartig, ähnlich wie bei der Geschwindigkeitskontrolle, erfolgen.
Klar sei aber auch, dass diese Maßnahmen die betroffenen Autofahrer unverschuldet treffen. So sei in erster Linie die Automobilindustrie gefordert, entsprechende Maßnahmen, wie etwa Hardware-Umrüstungen, anzubieten.