Wenn Glühwein draußen in der Kälte angeboten wird, passiert vor allem eines: Menschen kommen zusammen. Ein Zustand, den die Behörden in Corona-Zeiten verhindern wollen. Darum soll an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten in Hamburg der Glühwein-Verkauf eingeschränkt werden. Die Regeln gelten ab heute bis zum 5. Januar.
Die Bezirksämter in Altona und Hamburg-Nord haben in Abstimmung mit dem Senat bereits Allgemeinverfügungen erlassen, um den Verkauf von Heißalkohol außerhalb der Wohnung in ausgewählten Ecken der Stadt zu verbieten. Der Verkauf von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken an Kiosken, Tankstellen, Verkaufsstellen und auch in Bars und Kneipen wird täglich von 16.00 bis 22.00 Uhr verboten. Dies gilt nicht für den Service von alkoholischen Getränken in Außenbereichen, die für den Konsum vor Ort zugelassen sind.
Verbot von Glühwein-Verkauf gilt ab sofort
Die Bereiche, in denen der Verkauf von heißen alkoholischen Getränken verboten sein wird, steht bereits fest:
- Ottensen: Gebiet begrenzt durch Barnerstraße, Scheel-Plessen-Straße, Bahnhof ohne Paul-Nevermann-Platz, Max-Brauer-Allee, Klausstraße, Eulenstraße, Große Brunnenstraße, Ottenser Hauptstraße, Nöltingstraße, Am Born
- Sternschanze: Gebiet begrenzt durch Max-Brauer-Allee, Altonaer Straße, Dänenweg, Sternschanze, Schanzenstraße, Lagerstraße, Sternstraße, Neuer Kamp, Neuer Pferdemarkt, Stresemannstraße.
- Winterhude: Mühlenkamp in seiner Gesamtheit, Poelchaukamp von Mühlenkamp bis Sierichstraße, Dorotheenstraße zwischen Andreasstraße und Körnerstraße.
Es sei unvermeidlich, dass sich Agglomerationen bilden, wenn im zunehmenden Maße Alkohol getrunken wird. Die Regeln gelten vorläufig bis zum 5. Januar.