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20. Dezember 2022
Service

Tierwohl und Verbraucherglück: Die glückliche Weihnachtsgans

In was beißen Sie an den Feiertagen? Darf es Fleisch sein oder vielleicht ein veganer Nussbraten? Bei ersterem spielt das Tierwohl eine immer größere Rolle. Wir haben ein paar Tipps für Sie.

Gänsebraten mit Tierwohl?

Die klassische Weihnachtsgans – in vielen Restaurants steht sie schon auf der Speisekarte, bei vielen Familien landet sie auf dem Tisch. Aber woran erkennt man, dass das Fleisch hochwertig ist?

Die Weihnachtsgans gehört für viele Deutsche zum Fest dazu. Der Name deutet schon an, früher war dieser Braten etwas ganz Besonderes. Und besonders soll das Festessen auch bleiben, egal was es letztlich ist. Doch anders als früher, steht heute das Tierwohl, oder bei Fleischverzichtern, die Lebensmittelqualität allgemein mehr im Vordergrund.

Jana Fischer
Jana Fischer von der Verbraucherzentrale Hamburg // Foto: © Karin Gerdes

Zumindest sagen das viele: „Mehr und mehr Menschen äußern, dass sie weniger und dafür besseres Fleisch essen. Die Statistiken geben das aber nicht wieder“, sagt Jana Fischer von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie rät: „Wenn man den klassischen Gänsebraten zu Weihnachten essen möchte, sollte man darauf achten, dass die Gänse aus Biohaltung oder Freilandhaltung kommen. Das sind Haltungsformen bei den gesichert ist, dass die Tiere Zugang nach Draußen und mehr Platz und Auslauf haben.“

Wo ist bio drin?

Hier ist wichtig, dass nur bio ist, wo auch bio draufsteht. Eine grüne Verpackung aus natürlichen Materialien ist zwar schön, bedeutet für die Haltung der Tiere allerdings nichts.

Biohaltung ist klar reguliert. Alles was in einem entsprechenden Geschäft, auf einem Biomarkt oder mit einer Biokennzeichnung angeboten wird, muss auch Bio sein. Unterschiede gibt es dann nur nach Bio-Verbandslabel wie Naturland, Bioland oder Demeter, die unterschiedlich strenge Regeln zur Tierhaltung haben, die aber alle über dem Bio-Mindeststandard der EU liegen.

Neben der Biokennzeichnung gibt es noch die Haltungsformkennzeichnung. Die findet sich als farbige Skala von eins bis vier auf der Verpackung. Aber erst ab Haltungsform drei kann von maßgeblichen Veränderungen zum Mindeststandard gesprochen werden kann. Haltungsform vier umfasst dann die Biohaltung. Dann gibt es noch das Neuland-Siegel und das Für-Mehr-Tierwohl-Siegel. Die findet man nicht so häufig, aber gerade Neuland steht für eine sehr hohe Tierwohlanforderung.

Marketingtrick oder Tierwohl?

Neben der Abbildung von glücklichen Tieren und grüner Verpackung gibt es noch weitere Marketingtricks: Ein kleines Deutschlandfähnchen auf der Verpackung bedeutet nicht, dass die Tiere in Deutschland gezüchtet wurden. Warum das gerade bei Gänsen wichtig ist?

„In Deutschland ist die Zwangsmästung von Gänsen verboten, etwa zur Herstellung von Stopfleber“, erklärt Jana Fischer. „Gänse lebend zu rupfen, für die Daunengewinnung, ist in Deutschland auch verboten, in anderen europäischen Ländern aber nicht. Wenn man diese Dinge also vermeiden möchte, sollte man also darauf achten, dass die Gans in Deutschland aufgezogen wurde.“

Das Wort „regional“ kann aber auch trügen, denn es bedeutet nur, dass einer der Produktionsprozesse hier abgelaufen ist. Über die Haltungsform sagt es erst recht nichts aus. Ähnlich verhält es sich mit Begriffen wie „Familienbetrieb“ oder „traditionell hergestellt“. Diese Begriffe sind nicht geschützt und können darüber hinwegtäuschen, dass es sich um Fleisch aus industrieller Massentierhaltung handelt.

Und wie verhält es sich mit den vegetarischen und veganen Alternativen? „Die erleben gerade einen großen Boom und schneiden aus der Klimaperspektive auch besser ab“, sagt Jana Fischer. Label gibt es hier noch nicht: Man müsse einfach auf die Zutatenliste schauen, ob die Produkte unverarbeitet sind oder viel Salz, Zusatzstoffe und Aromen enthalten.

 

Tierisch gut essen, auch vegan

Aktuell gibt das Tierwohllabel nur die Haltungssituation der Tiere wieder. Was sie noch nicht einbezieht, sind Dinge, die vor oder nach der Haltung stattfinden. Dazu gehört etwa die Kastration von Jungtieren, die auch ohne Betäubung stattfinden darf, sowie die Art des Transports oder Umstände der Tötung. Diese Aspekte solle im nächsten Jahr einbezogen werden. Außerdem hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Tiertransporte in Drittstaaten untersagt. Zudem werden die Gesetze zum Tierwohl allgemein verschärft.

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