3. November 2021
Nachrichten

Mehr Eigenverantwortung bei der Nachverfolgung

Weil inzwischen rund 86 Prozent der Erwachsenen in Hamburg geimpft ist, ändert die Stadt Hamburg ihr Konzept bei der Corona-Kontaktnachverfolgung. Die Nachverfolgung verlangt nun mehr Einsatz von Infizierten.

Handy mit Corona-Warnapp auf einer Maske

Photo by Markus Winkler on Unsplash

nunInfizierte müssen zukünftig ihre Kontaktpersonen weitgehend selbst informieren. Grund hierfür: Kontaktpersonen sind inzwischen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits geimpft. Damit fallen sie aus der Quarantänepflicht, außer sie zeigen Symptome. Die Nachverfolgung ist damit nun weniger Sache der Gesundheitsämter. Das gilt jedoch nicht für sensible Einrichtungen. Für Kitas, Schulen, Notunterkünfte oder Arztpraxen sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bleibt alles wie gehabt. Außerdem ermitteln die Gesundheitsämter bei größeren Corona-Ausbrüchen weiter.

Geringeres Todesrisiko

Bislang haben die Gesundheitsämter Kontaktpersonen telefonisch in Kenntnis gesetzt. Um dem hohen Anrufaufkommen Herr zu werden, wurden viele Hilfskräfte und auch die Unterstützung der Bundeswehr hinzugezogen. Die Amtshilfe der Bundeswehr endete bereits im September. Durch die hohe Zahl Geimpfter sei das Risiko eines tödlichen Verlaufes nunmehr geringer, so die Behörde. Um das allgemeine Risiko für die Gesellschaft zu verringern, müsse die Impfquote jedoch noch mehr steigen. Das betont Behördensprecher Martin Helfrich.

Mehr Eigenverantwortung bei der Nachverfolgung

Im weiteren Verlauf der Pandemie setzt die Behörde nun auf mehr Eigenverantwortung. Das betrifft sowohl die eigene Kontrolle nach Symptomen, als auch die Informationspflicht. Hierfür erhalten Betroffene einen Leitfaden, der ihnen Verhaltensregeln auf den Weg gibt. Die Luca- und die Corona-App sollen weiterhin unterstützen, indem sie Kontaktpersonen informieren. Die Anzahl der Hilfskräfte in den Gesundheitsämtern wird zum Frühjahr um rund 200 Helferinnen und Helfer verringert. Der Krisenstab der Stadt, der Kräfte aus dem Katastrophenschutz, Ämtern und Gesundheitseinrichtungen vereint, bleibt bestehen. Er untersteht der Innenbehörde.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.hamburg.de/sozialbehoerde

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