Das Friedrich-Löffler-Institut hat kürzlich gemeldet, dass eine Anfang November in Wedel tot aufgefundene Wildgans mit der Geflügelpest infiziert war. Damit liegt im Kreis Pinneberg innerhalb weniger Wochen bereits der vierte bestätigte Fall eines Wildvogels vor, der positiv auf das Influenzavirus vom Typ H5N1 getestet worden ist. Für Wedel ist es der erste Fall. Bei den drei anderen Fällen handelte es sich um zwei Wildgänse in Holm und Ellerbek sowie einen Reiher in Bevern.
Die Geflügelpest ist eine Gefahr für Hausgeflügel
Die sogenannte Geflügelpest ist hochansteckend. Um eine Übertragung an Hausgeflügel wie Puten, Hühner oder Gänse zu verhindern, gilt bereits seit dem 10. November die Stallpflicht. Wenige Tage zuvor war es zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Bevern gekommen. Die daraufhin eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen sind mittlerweile aufgehoben. Die Stallpflicht gilt weiterhin. Die Krankheit ist in der Regel nicht heilbar und führt zum Tot der infizierten Tiere.
Was bei einem Fund zu tun ist
Das Veterinäramt Pinneberg gibt folgende Hinweise, was bei einem Fund zu tun ist. Wer einen toten Wasser- oder Greifvogel findet, sollte diesen nicht anfassen, sondern den Fund an das örtliche Ordnungsamt oder die Veterinäraufsicht des Kreises melden. Sollte ein lebender, aber erkrankter Wildvögel aufgefunden werden, der zum Beispiel apathisch ist und kein Fluchtverhalten zeigt, fahren Sie diesen bitte nicht zum Tierarzt oder zur Auffangstation. Dies gilt auch für verletzte Vögel. Lassen Sie das Tier in Ruhe und vor Ort, um eine eventuelle Verbreitung der Infektion zu vermeiden.
Verständigen Sie bitte den zuständigen Jäger. Diesen können Sie über die Jagdbehörde des Kreises telefonisch erfragen, unter 04121-4502-2234.
Weitere Inforamtionen finden Sie hier: www.kreis-pinneberg.de/Gefluegelpest.html