15. Dezember 2021
Nachrichten

Weiterer Fall einer infizierten Wildgans im Kreis Pinneberg

Eine in Wedel tot aufgefundene Wildgans war mit der Geflügelpest infiziert. Damit liegt innerhalb weniger Wochen bereits der vierte bestätigte Fall eines infizierten Wildvogels im Landkreis vor.

Die Graugans ist die bekannsteste Wildgansart in Deutschland. Sie ist anfällig für die Geflügelpest.

Die Graugans ist die bekannsteste Wildgansart in Deutschland | Foto: Andreas Trepte auf wikipedia.org

Das Friedrich-Löffler-Institut hat kürzlich gemeldet, dass eine Anfang November in Wedel tot aufgefundene Wildgans mit der Geflügelpest infiziert war. Damit liegt im Kreis Pinneberg innerhalb weniger Wochen bereits der vierte bestätigte Fall eines Wildvogels vor, der positiv auf das Influenzavirus vom Typ H5N1 getestet worden ist. Für Wedel ist es der erste Fall. Bei den drei anderen Fällen handelte es sich um zwei Wildgänse in Holm und Ellerbek sowie einen Reiher in Bevern.

Die Geflügelpest ist eine Gefahr für Hausgeflügel

Die sogenannte Geflügelpest ist hochansteckend. Um eine Übertragung an Hausgeflügel wie Puten, Hühner oder Gänse zu verhindern, gilt bereits seit dem 10. November die Stallpflicht. Wenige Tage zuvor war es zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Bevern gekommen. Die daraufhin eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen sind mittlerweile aufgehoben. Die Stallpflicht gilt weiterhin. Die Krankheit ist in der Regel nicht heilbar und führt zum Tot der infizierten Tiere.

Was bei einem Fund zu tun ist

Das Veterinäramt Pinneberg gibt folgende Hinweise, was bei einem Fund zu tun ist. Wer einen toten Wasser- oder Greifvogel findet, sollte diesen nicht anfassen, sondern den Fund an das örtliche Ordnungsamt oder die Veterinäraufsicht des Kreises melden. Sollte ein lebender, aber erkrankter Wildvögel aufgefunden werden, der zum Beispiel apathisch ist und kein Fluchtverhalten zeigt, fahren Sie diesen bitte nicht zum Tierarzt oder zur Auffangstation. Dies gilt auch für verletzte Vögel. Lassen Sie das Tier in Ruhe und vor Ort, um eine eventuelle Verbreitung der Infektion zu vermeiden.

Verständigen Sie bitte den zuständigen Jäger. Diesen können Sie über die Jagdbehörde des Kreises telefonisch erfragen, unter 04121-4502-2234.

Weitere Inforamtionen finden Sie hier: www.kreis-pinneberg.de/Gefluegelpest.html

Auch interessant