5. April 2023
Wedel

Briefwahl zur Gemeinde- und Kreiswahl startet

Am 14. Mai 2023 findet die Gemeinde- und Kreiswahl in Wedel statt. Die Stimmabgabe ist allerdings per Briefwahl schon vorher möglich.

Ab dem 5. April sollen die Unterlagen für die Briefwahl in Wedel eintrudeln. // Foto: Kamin /Stadt Wedel

Ab dem 5. April sollen die Briefwahlunterlagen in Wedel eintrudeln. // Foto: Kamin /Stadt Wedel

Wer persönlich seinen Stimmzettel abgeben will, kann dies am 14. Mai in den 16 Wahllokalen im Wedeler Stadtgebiet erledigen. Vorab geht es aber auch per Briefwahl. Das Rathaus Wedel hat eine Liste von sechs Punkten zusammengestellt, die Wählerinnen und Wähler hierbei beachten sollten.

1. Muss ich besondere Voraussetzungen erfüllen, um per Brief zu wählen?

Nein. Es muss lediglich ein wichtiger Grund vorliegen, weshalb die Wahl am 14. Mai nicht in einem der 16 Wedeler Wahllokalen erfolgen kann. Der Grund muss dabei allerdings nicht genauer benannt werden. Die Briefwahl gilt daher auch als bequemere Alternative zum sonntäglichen Gang ins Wahllokal.

2. Wie komme ich an die Briefwahlunterlagen?

Interessierte können mit Ihrer Wahlbenachrichtigung die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Rückseite befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgeschickt oder im Rathaus im Raum Wolgast zu den Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden kann. Der Raum Wolgast ist barrierefrei über den Seiteneingang durch die Kantine des Rathauses erreichbar. Der Service im Raum Wolgast startet bereits am 4. April nach Vorlage eines gültigen Personalausweises.

3. Kann ich den Antrag auch digital stellen?

Ja und laut der Wedeler Verwaltung soll das sogar noch komfortabler sein, und zwar per Mail an wahlbuero@stadt.wedel.de – oder online auf Wedel.de. Die Nutzung dieser digitalen Möglichkeiten entlastet laut Rathaus die Mitarbeitenden des Wahlbüros und kann zu einer schnelleren Beantwortung der postalisch eingegangenen Anträge führen.

4. Ab wann läuft die Briefwahl?

Nein. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 5. April bei Ihnen eingehen. Wer nicht so lange warten möchte, kann schon jetzt einen Antrag auf Ausstellung und Zusendung der Briefwahlunterlagen stellen, und zwar per Mail an wahlbuero@stadt.wedel.de, persönlich nach Vorlage eines gültigen Personalausweises ab dem 4. April im Raum Wolgast im Rathaus oder per Onlineantrag.

5. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Wahlbüros unter 04103 707-370 zur Verfügung.

6. Kann ich selbst irgendwie bei der Wahl mithelfen?

Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Mithilfe in einem der 16 Wahllokale melden will, kann sich an das Wahlbüro wenden. Es werden noch einzelne Wahlhelfende und Reservekräfte gesucht. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link: www.wedel.de/rathaus-politik/kommunalpolitik/wahlen-und-abstimmungen/wahlhelfende-werden-gesucht

Worum es bei der Wahl geht

bei der Gemeinde- und Kreiswahl werden in Wedel 31 Ratsmitglieder gewählt. Sie beschließen über Angelegenheiten der Gemeinde und legen Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Sie werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle, die

  • • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • • seit mindestens sechs Wochen in Wedel eine Wohnung haben oder sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb Wedels haben
  • • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie hier: www.wedel.de/rathaus-politik/kommunalpolitik/wahlen-und-abstimmungen/gemeinde-und-kreiswahl

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