24. August 2022
Allgemein

Betrugsmasche mit gefälschten „Pfändungsbeschlüssen“

Das Amtsgericht Hamburg warnt: Eine angebliche Gerichtsvollzieherin stellt dabei Forderungen und droht mit Gefängnis. Lesen Sie hier, wie Sie die Masche erkennen.

Betrugsmasche - Beispiel eines falschen Pfändungsschreibens

Betrugsmasche - Beispiel eines falschen Pfändungsschreibens // Foto: Amtsgericht Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer neuen Betrugsmasche mit gefälschten „Pfändungsbeschlüssen“. Die Empfänger sollen vermeintliche Schulden zahlen. Die Schreiben enthalten die Drohung einer „Ersatzfreiheitsstrafe“. Die Fälschungen tragen das Hamburgische Landeswappen und den Namen einer fiktiven Obergerichtsvollzieherin aus Hamburg. Seit Mitte August haben sich zahlreiche Empfänger solcher Schreiben beim Amtsgericht Hamburg gemeldet. Die Masche ähnelt früheren Betrugswellen, bei denen von gefälschten „Gerichtsbeschlüssen“ und „Zahlungsbefehlen“ berichtet wurde, die massenhaft per E-Mail und mit der Post verschickt worden waren.

Falscher Pfändungsbeschluss

Die bislang bekannten Betrugsschreiben wurden den Adressaten per Einwurfeinschreiben zugestellt. Angeblich stammten sie von einer Obergerichtsvollzieherin Andrea Steinwerk aus der „Abteilung Gerichtliche Mahnbescheide“. Die erste Seite ist mit „Pfändungsbeschluss“ überschrieben und enthält verschiedene fiktive Aktenzeichen zu einer vermeintlich offenen Forderung in Höhe von EUR 470,00. Weiter heißt es: „Bei Nichterbringung der Leistungen (…) wird nun (…) die Ersatzfreiheitsstrafe zu 5 Tagen Freiheitsstrafe zu einem Tagessatz von je 94,00 EUR bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt. Sie bekommen die Chance diesen Betrag bis zum 16.08.2022 zu zahlen.“ Dem „Pfändungsbeschluss“ liegt eine „Pfändungsurkunde“ im Namen eines fiktiven Obergerichtsvollziehers Jürgen Klein bei.

Den Sendungen liegt außerdem ein Überweisungsträger bei. Die IBAN darauf trägt den Ländercode für Griechenland (GR). Diese Kontonummer ist zudem in einem abgedruckten QR-Code verschlüsselt, den die Empfänger nutzen sollen, um den geforderten Betrag online zu überweisen.

So erkennen Sie den Betrug

Gerichtsvollzieher stellen derartige Pfändungsbeschlüsse oder -urkunden nicht aus, wie die Pressestelle des Hamburger Senats mitteilte. Aussteller eines (echten) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, meist am Wohnort des Schuldners. Eine Forderungspfändung bezieht sich in aller Regel auf eine Geldforderung, die der Schuldner gegen einen Dritten (sog. Drittschuldner), zum Beispiel eine Bank, hat und die der Gläubiger anstelle des Schuldners einziehen will. Gerichtsvollzieher werden hier allenfalls bei der Zustellung solcher Beschlüsse tätig. Die Androhungen einer Ersatzfreiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch sind in dem Zusammenhang nicht möglich. Alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Hamburger Amtsgerichte sind in der elektronischen Gerichtsvollzieherauskunft namentlich verzeichnet.

Rechnungen über Gerichtskosten stellt in Hamburg einzig und allein die Justizkasse Hamburg aus. Die dort angegebene IBAN enthält den Ländercode für Deutschland (DE). Gerichtskostenrechnungen der Justizkasse Hamburg enthalten neben dem Kassenzeichen auch das Aktenzeichen des Gerichts, das Nachfragen im Zweifelsfall beantwortet. Mahn- und Vollstreckungsbescheide, die das Amtsgericht Hamburg-Altona als Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag von Gläubigern in Mahnverfahren erlässt, erfolgen in standardisierter Form und geben detaillierte Hinweise auf die Rechtsbehelfe des Schuldners.

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