18. Oktober 2021
Nachrichten

Ab Sonntag neue Corona-Verordnung in Hamburg

Am morgigen Dienstag einigt sich der Senat auf neue Corona-Regeln. Damit bleiben nur wenige Tage, um sich auf die neuen Regeln einzustellen. Denn die sollen dann schon am Sonntag in kraft treten.

Schilder in hamburg: maskenpflicht: Freitag, Samstag und tags zuvor 18:00 - 4:00 Uhr

Photo by Niklas Ohlrogge on Unsplash

Der Hamburger Senat muss sich nun sputen. Am Samstag läuft die aktuelle Corona-Verordnung aus und es muss eine Nachfolgeregelung gefunden werden. Positiv wirkt dabei, dass Anpassungen auf die aktuelle Lage erfolgen (können). Viele Bürgerinnen und Bürger, nicht zuletzt Gewerbetreibende, die vom Publikumsverkehr abhängig sind, erhoffen sich Lockerungen. Doch es geht auch die Angst um, dass man sich binnen kürzesteter Zeit auf die neuen Regeln einstellen muss.

Diese Angst dürfte letztlich unbegründet sein. Aus Kreisen der Sozialbehörde wurde öffentlich, dass es nicht zu Verschärfungen kommen soll. Es bleibe vorerst beim Modell der 2G- und 3G-Lösung. Neu hinzu kommen Auflagen für Weihnachtsmärkte.

Damit ist die „neue“ Corona-Verordnung tatsächlich eher eine Verlängerung der alten Verordnung. Wie im Rest der Republik fragen sich die Bürgerinnen und Bürger nun, wie die Exit-Strategie der Regierung aussieht. Wann also soll ein Ende der Beschränkungen erfolgen? Bislang wurden die Verordnungen stets verlängert, wenn auch von Mal zu Mal mit Anpassungen. Als Grundlage hierfür dient der § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes, der von einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ spricht. Im August wurde die epidemische Lage auf maximal drei weiter Monate verlängert. Damit endet die epidemische Lage ende November. Damit würden auch die Maßnahmen, die der Verbeitung des Coronavirus entgegenwirken sollen, enden. Festgschrieben ist dies im Pragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html. Vertreter aus Politik und Wirtschaft haben auch hier eine Anpassung gefordert. Vorstellbar wäre, bestimmte Maßnahmen über das Ende der epidemischen Lage hinaus weiter zu verfolgen.

Weihnachten ohne Glühwein?

Ein Mittel, der Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, war das Unterbinden geselliger Zusammenkünfte. Der beobachtung folgend, dass unter Alkohileinfluss die Vorsicht der Menschen sinkt, wurden Sperrstunden und Alkoholverbote eingeführt. Letzteres gilt weiterhin an manchen Orten in Hamburg. Doch was bedeutet das für die Weihanchtsmärkte. Fest steht, dass sie in diesem jahr wieder stattfinden sollen. Genaueres zum Wie, wird jedoch erst morgen öffentlich. Im Vorfeld haben die Veranstalter mit den Bezirksämtern und der Sozialbehörde öber nötige Maßnahmen diskutiert. Fest steht bereits: Es wird eine Zugangskontrolle an Orten mit Alkoholausschank geben. Noch unklar ist, ob der Zugang nur Geimpften und Genesenen (2G-Regelung) oder auch Getesteten (3G-Regelung) Zugang haben werden.

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