29. April 2022
Umwelt

Geflügelpest in Hamburg

Gute Nachrichten für alle Geflügelhalter: Die Fallzahlen bei der Geflügelpest sinken weiter. Was das jetzt für die Tierhalter bedeutet, lesen Sie hier.

Das Foto zeigt ein paar Hühner in Freilandhaltung // Auch Hühner zählen zu den gefährdeten Arten, wenn es um die Gefügelpest geht.

Auch Hühner zählen zu den gefährdeten Arten, wenn es um die Gefügelpest geht. // Foto: William Moreland on Unsplash

In Hamburg geht die Fallzahl der Geflügelpest bei Wildvögeln weiter zurück. Deshalb heben die Bezirksämter die hamburgweite Stallpflicht für Geflügel auf. Die Tiere dürfen ab Samstag, 30.  April, wieder außerhalb geschlossener Ställe oder entsprechend gesicherter Vorrichtungen gehalten werden.

Es kann noch zu weiteren Nachweisen kommen

Seit Beginn dieses Jahres wurden hamburgweit noch rund 50 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt – ausschließlich bei Wildvögeln und mit sinkender Tendenz. Ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Tierhaltung konnte in Hamburg bisher vermieden werden. Die Beobachtung (Monitoring) der Geflügelpest wird fortgesetzt. So kann es laut der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu weiteren Nachweisen der Geflügelpest kommen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut geht davon aus, dass das bundesweite Risiko in der Geflügelhaltungen weiterhin hoch ist. Das Geflügelpestgeschehen habe zwar nachgelassen, sei aber noch nicht erloschen. Geflügelhaltende in Hamburg sollten deshalb wachsam bleiben und die Maßnahmen zur Biosicherheit einhalten oder wenn nötig verbessern, so das Friedrich-Loeffler-Institut. Als mögloche Maßnahmen nennt das Institut: Schuhe vor Betreten des Stalls wechseln und Futter vor Vogeleinflug schützen.

Die Stallpflicht galt auch für Hobbyhaltungen

Mit der hamburgweiten Stallpflicht wollte man verhindern, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Im Fall eines Ausbruchs dort müssten man die betroffenen Tiere töten. Die Maßnahme trat am 6. November 2021 in Kraft und betraf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Haltung dieser Arten war bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen erlaubt. Die Stallpflicht galt auch für Hobbyhaltungen.

Hintergrund zur Geflügelpest

Die Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen aber auch andere Spezies erkranken können. Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus dann in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen Tierverlusten führen. Im vergangenen Jahr war es auch im Kreis Pinneberg zu Fällen gekommen.

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