22. Dezember 2021
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Osdorf – Nachverdichtung könnte rechtswidrig sein

Nachverdichtung könnte rechtswidrig sein

Eine Gruppe von menschen hält ein Transparent hoch

Die Anwohner im Tönninger Weg haben genug. Es gehe nicht um Garagen, sondern um die Wahrung von Rechten.

In Osdorf wehrt sich eine Gemeinschaft von 64 Anwohnenden gegen die Nachverdichtung. Es soll sich um einen rechtswidrigen Vorgang handeln. Entgegen dem Bebauungsplan soll hier ein Garagenhof abgerissen werden. Stattdessen entstehen hier nach Willen der Investoren zwei große Baukörper mit 22 Wohneinheiten (Stand November 2021). Die Initiative befürchtet massive Eingriffe in die Nachbarschaftsstruktur und Verkehrseinschränkungen. Bei der Gemeinschaft handelt es sich offensichtlich nicht um Wutbürger, sondern gut organisierte und informierte Menschen. Die Initiative ist bunt gemischt, quer durch alle Alters- und Berufsgruppen. Keiner will sich angreifbar machen, die Äußerungen scheinen überlegt.

Die Wahrung von Rechten

Die Initiative hat eine der renommiertesten Kanzleien Hamburgs für Baurecht engagiert, um die Bebauung zu verhindern. Es gehe nicht nur um Garagen, sondern die Wahrung von Rechten, betont Daniel Stern, ein Mitglied der Gemeinschaft. Die Baukommission hat den Bauherrn von der Planfestsetzung befreit. Daher darf man vor Ort nun mehr als eingeschossig bauen. Zwei weitere benachbarte Projekte sind angeblich bereits ohne die Befreiung höher gebaut worden.

Einspruch in letzter Minute

„Man misst hier mit zweierlei Maß“, sagt ein Nachbar. Er hatte eine Gaube beantragt. Wegen der Abmessung gab es keine Genehmigung. Es sei nur um wenige Zentimeter gegangen. Dass nun zwei große Baukörper ein für die Nachbarschaft wichtiges Objekt ersetzen und dabei Abstände nicht eingehalten werden, kann hier keiner verstehen. Betrüblich findet man auch, nicht informiert worden zu sein, obwohl eine Nutzung der Garagen verbrieft sei. Ohne einen Zufall wäre alles zu spät gewesen, so Daniel Stern. Die Gruppe hatte in letzter Minute einen Hinweis erhalten und konnte Einspruch einlegen.

Rechtsbruch durch Stadt und Investor?

Der Anwohnergruppe wurde zwischenzeitlich ein Vor-Vertrag zwischen Bauherren und der Stadt Hamburg zugespielt, der bereits im Herbst 2020 geschlossen wurde und damit vor dem offiziellen Planungsbeginn. Darin wird vorab festgelegt, dass eine maximale Bebauung in Ordnung sei, wenn im Gegenzug eine Sozialbindung im Drittelmix und eine Baugenehmigung erteilt würde. Womöglich ist diese Absprache unzulässig. Sie wird nun juristisch geprüft. Dass an dieser Stelle verbürgtes Recht scheinbar zugunsten von Einzelinteressen übergangen wurde, macht hier viele Menschen fassungslos. „Städtebaulich ist dies hier nicht zu rechtfertigen. Wem nützen bei der Wohnungsnot 22 hochpreisige Wohnungen?“, so ein Anwohner. Die gut Vernetzte Gruppe erlebt bereits Hamburg weit Solidarität. Augenscheinlich ist das Thema Nachverdichtung vielerorts zum Problem geworden.

www.toenningerweg.info

 

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