Die Inzidenzwerte in Hamburg steigen weiter. Sie liegen aktuell (Stand 19.10.) bei 69,8, gegenüber 66,7 am Montag. Das entspricht 240 Neuinfektionen. Laut Robert Koch Institut (RKI) sind etwa 70 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburg vollständig geimpft. Angesichts der Impfrate und dennoch steigender Infektionszahlen beriet der Senat über die neue Coronaverordnung.
2G ausgeweitet
Der Wunsch der Bevölkerung ist klar, in Hamburg, wie auch im Rest Deutschlands: Man wünscht sich Lockerungen. Die Mehrheit der Deutschen akzeptiert zwar das Corona-Reglement, will aber nach nunmehr zwei Jahren Pandemie auch eine konkrete Öffnungsstrategie mit verbindlichen Zeitfenstern. Hamburg hat bereits seit längerem einen Stufenplan, der die Rückkehr zur Normalität sichern soll. Die Öffnungsschritte sind jedoch an folgende Faktoren gebunden: die Hamburger Inzidenzwerte (Ansteckungen auf 100.000 Menschen binnen 7 Tagen), die Impflage, intensivmedizinische Kapazitäten und der R-Wert (Reproduktionswert des Virus, also Verbreitung oder Rückgang der Ansteckungen). Die Öffnung hängt von der aktuellen Lage ab.
Angesichts der Impfquote hat man sich der Senat entschlossen, die 2G-regel auf Friseure, andere körpernahe Dienstleistungen und Teile des Einzelhandels auszuweiten. Der Zutritt ist also ohne Maske möglich, soweit der Impf- oder Genesungsnachweis erbracht wird. Ungeimpfte 12- bis 17-Jährige dürfen weiterhin an 2G-Angeboten teilnehmen. Abgesehen von Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs, können Betreiber nun entscheiden, ob sie auch ungeimpfte Personen bedienen möchten. Die Maskenpflicht bleibt hier bestehen.
Weihnachtsmärkte
Die Betreiber großer Weihnachtsmärkte entscheiden, ob sie die 2G-Option oder die 3G-Option anwenden. Bei der 2G-Variante entfallen Maskenpflicht und Abstandsregeln. Auch die Besucherzahlen dürfen dann höher sein. Voraussetzung sind weiterhin die Fallzahlen. Außerdem gelten dann Zugangsbeschränkungen. Dies bedeutet letztlich, dass die Weihnachtsmärkte eingezäunt werden müssen. Bei der 3G-Variante darf Alkohol dann nur in bestimmten Bereichen konsumiert werden. Außerdem wird eine Registrierung fällig. Ein Ausschankverbot für Risikobereiche ab 22.00Uhr besteht dann ebenfalls.
Lockdown für Ungeimpfte
Derzeit ringen die Fraktionen der Bürgerschaft weiter um die Feinheiten des Plans. Die Abstimmungen mit den betreffenden Behörden laufen. Weiterhin regt sich Kritik aus Reihen der AfD, die vom „Lockdown für Ungeimpfte“ spricht. Der Vorwurf lautet, dass es sich um eine Impfpflicht durch die Hintertür handelt. Das Vorgehen des Senats ist jedoch durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Eine Maskenpflicht an bestimmten Orten bleibt danach vorerst bis zum Ende der „pandemischen Lage von nationaler Tragweite“ bestehen. Die Einstufung der pandemischen Lage erfolgt durch den Bundestag, der die Lage bis Ende November beschlossen hat. Danach soll diese Situation nicht fortgeführt werden. Rechtlich ist die Lage damit weniger bedrohlich, ob sie das auch tatsächlich ist, bleibt offen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage dann regiert wird, ebenso. Derzeit drängen manche Stimmen aus Politik und Wissenschaft um eine Anpassng des Infektionsschutzgesetzes.
Weitere Informationen hierzu: www.hamburg.de/coronavirus