15. Januar 2022
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Wieder FFP2-Masken in Bussen und Bahnen

Ab heute gilt im ÖPNV wieder eine Pflicht für FFP2-Masken oder Masken mit gleichwertigem Standard. Diese Dinge sollten Sie wissen.

junge Frau zieht eine FFP2-Maske an

Ab heute gilt die FFP2-Pflicht wieder in Bussen, Bahnen und ähnlichen Verkehrsmitteln. | Foto: Photo by Synatix on Unsplash

In Bussen, Bahnen, Fähren, Taxen und MOIA sowie dessen Haltestellenbereichen gilt in Hamburg ab dem 15. Januar 2022 wieder eine FFP2-Pflicht. Sie gilt für Fahrgäste ab 14 Jahren. Bei Fahrgästen zwischen 6 und 13 Jahren genügt weiterhin eine medizinische Maske. Hintergrund der neuen Regelung sind die stark steigenden Inzidenzwerte in Hamburg. Diese liegen aktuell bei über 900 (Stand 15.01.). Ein weiterer Grund ist die ansteckendere Omikron-Variante. Die höhere Filterwirkung des FFP2-Standards bietet einen weitaus höheren Schutz im ÖPNV als medizinische Masken. Daher wurde, wie bereits im vergangenen Jahr von April bis Juni, erneut die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV beschlossen.

Akzeptanz der Regeln

Die Maskentragequote im hvv ist nach wie vor konstant hoch bei über 95 Prozent. Bereits jetzt nutzen rund 70 Prozent der Fahrgäste, die eine Maske im ÖPNV tragen, den wirksameren FFP2-Standard. Auch die Einhaltung der bundesweit gültigen 3G-Regelung wird in Hamburg nach Rückmeldungen der Verkehrsunternehmen vom weitaus überwiegenden Teil der Fahrgäste eingehalten und unterstützt (rund 95 Prozent).

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende meint hierzu, es sei „das Gebot der Stunde, dass die Fahrgäste in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs bestmöglich geschützt sind und auch andere schützen. (…) Bereits im vergangenen Jahr haben wir damit gute Erfahrungen gemacht und schon heute trägt das Gros der Fahrgäste in Hamburg eine FFP2-Maske.“

Strafen und weiterer Schutz in den Verkehrsmitteln

Bei Nicht-Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gilt nach wie vor eine Vertragsstrafe von 40 Euro. Die rund 750 Kontrolleurinnen und Kontrolleure von Hochbahn, S-Bahn und VHH werden die Einhaltung der bundesweit gültigen 3G-Regel sowie der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV weiterhin im Rahmen der Kontrollen überprüfen. Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine FFP2-Masken tragen können, können dies mit einem gültigen ärztlichen Attest nachweisen und medizinische Masken tragen.

Als weiteren zusätzlichen Schutz zu den genannten Maßnahmen rüsten Hochbahn und VHH ihre Busse sukzessive mit antiviralen Filtern aus. Rund 85 Prozent der Fahrzeuge haben bereits entsprechende Filtervorrichtungen, bis zum Frühsommer soll die gesamte Flotte damit ausgestattet sein.

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