7. Januar 2023
Umwelt

Geflügelpest – Ab Dienstag wieder Stallpflicht in Hamburg

Bei Wildvögeln in Norddeutschland treten vermehrt Fälle der Geflügelpest auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat jüngst in Hamburg elf Fälle einer hochansteckenden Variante bestätigt.

Hühner werden besonders häufig gehalten. Außer Ihnen geht es für allerlei Federvieh ab in den Stall, zum Schutz vor der Geflügelpest. // Foto: Nighthawk Shoots auf Unsplash

Hühner werden besonders häufig gehalten. Außer ihnen geht es für allerlei Federvieh ab in den Stall, zum Schutz vor der Geflügelpest. // Foto: Nighthawk Shoots auf Unsplash

Die Fälle der Geflügelpest verteilen sich über das gesamte Hamburger Stadtgebiet. Aus diesem Grund gilt ab Dienstag, 10. Januar 2023, erneut eine Stallpflicht für Geflügel. Zuletzt kam es im April 2022 zu solchen Maßnahmen.

Die Stallpflicht gilt für ganz Hamburg. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Stallpflicht gilt für diese Tiere bis auf Weiteres. Möglich sind Unterbringungen in geschlossenen Ställen wie auch in entsprechend gesicherten Vorrichtungen. Die Stallpflicht gilt für kommerzielle wie auch für Hobbyhaltungen. Die Größe der Anlage oder die Anzahl der Tiere spielt keine Rolle. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Stallpflicht soll das Ansteckungsrisiko senken und andere Tierbestände schützen. Zum Schutz der Geflügelbestände ist es auch verboten, Tiere in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Neben den oben genannten Geflügelarten gilt das auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssen alle betroffenen Tiere getötet werden.

Ausnahmeregelungen für den Tierschutz

Ausnahmegenehmigungen, insbesondere aus Gründen des Tierschutzes, sind möglich. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.

Tipps zum Schutz vor der Geflügelpest

Die Behörde für Verbraucherschutz gibt folgende Tipps: Tierhalterinnen und -Halter sollten die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört neben dem Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe auch der Schutz des Futters. Außerdem ist die Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen.

Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel sind den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden.

Hier finden Sie weitere Informationen

Fragen und Antworten zur Geflügelpest finden Sie hier:

https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest

Die Verordnungen der Bezirke zur Stallpflicht finden sich zeitnah unter: https://www.hamburg.de/bezirke/

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